Zuschüsse
Dorferneuerungsprogramme werden von dem Amt für den ländlichen Raum, Abteilung für Dorf- und Regionalentwicklung, umgesetzt. Die Förderungsmittel werden über die Investitionsbank Hessen abgewickelt.
Grundsätzlich ist dieses Programm sehr positiv zu betrachten. Im ländlichen Raum werden Fördermittel zur Verfügung gestellt, die zum Erhalt, der substanziellen und optischen Aufwertung von Dorfkernen beitragen. Es ist ein regionales Programm und meist werden auch regional ansässige Firmen mit den Ausführungsarbeiten beauftragt.
In Hessen betrugen die Zuschüsse 2006 bereits max. 30% (vom Bruttobetrag) der Investitionen bis maximal 30.000.-€ je gefördertes Objekt. Aktuell (Februar 2015) betragen diese bereits max. 35% (vom Nettobetrag) und maximal 45.000.-€ je einzelnes Objekt in privatem Besitz. Durch die Höhe zeigt sich die Bedeutung für die Möglichkeit von Instandsetzungsarbeiten. Bezuschusst werden über Rechnung erbrachte Leistungen und Materiallieferungen. Eigenleistungen werden finanziell nicht gefördert.
Probleme
Das Förderprogramm ist mit einem nicht unerheblichen, bürokratischen Aufwand (vor allem für Handwerksfirmen) verbunden. Aktuell müssen Antragssteller drei Angebote je Gewerk vorlegen. Diese sollten vergleichbar sein. Verglichen werden aber meist nur die Angebotssummen.
Antragsverfahren: die Leistungen und damit verbundenen Kosten müssen in vollem Umfang und detailliert in den Angeboten der anbietenden Handwerksfirmen aufgeführt sein. Erweiterungen des Antrags durch sich im Verlaufe der Sanierung ergebende Schäden und damit verbundene Kosten sind nicht- bzw. eventuell nur in einem neuen Antragsverfahren für das kommende Haushaltsjahr – möglich.
„Alle tatsächlichen Schäden und zu erwartenden Schwierigkeiten, sind in das Sanierungskonzept mit einzubeziehen und müssen detailliert in den Leistungsverzeichnissen aufgeführt sein.“
„Exakte Kalkulationen im Sanierungsbereich von Fachwerkhäusern sind nahezu unmöglich, da ergeben sich fast immer neue Situationen vor Ort!“
In diesem Widerspruch befindet sich die entscheidungsbefugte Behörde wissentlich.
Hier sollten an der Praxis orientierte und die Realität erfassende Änderungen erfolgen.
Folgen
Wettbewerbsverzerrung in der Angebotsphase ohne gleiche Grundlagen/ Ausschreibung. Mit den Formalitäten vertraute Firmen werden aus Erfahrung ein umfangreicheres und höheres Angebot abgeben. Dadurch erhalten diese wahrscheinlich den Auftrag nicht.
Das am wirtschaftlichsten erscheinende Angebot (z.B. 11.900€ brutto) erhält den Zuschlag. Für den Kunden ist dies nur vom Angebotsbetrag her bindend. Er kann einen anderen Handwerker beauftragen, der ein mehr an Leistungen angeboten hat und/oder ihm geeigneter erscheint. Es werden aber prozentual maximal die „10.000€ netto“ bewilligt. Bei 35% wären dies 3.500€.