Ob Ihr Anwesen denkmalschutzrechtlich geschützt ist, sollte spätestens jetzt umgehend geklärt werden und in die Planungen mit einfließen. Ist dies der Fall, dann muss vor Beginn von Baumaßnahmen ein denkmalschutzrechtlicher Genehmigungsantrag gestellt werden.
Da ich bei vielen Projekten mit den zuständigen Behörden zusammenarbeite, erlaubt es mir meine Erfahrung, Ihnen die Abwicklung dieser Formalitäten als Leistung anzubieten.
Behördenkontakte
Sollten Sie selbst Kontakt zum Denkmalamt aufnehmen wollen, im nahen Umkreis sind aktuell folgend genannte Menschen bei den unteren Denkmalschutzbehörden zuständig:
- Wetteraukreis in Friedberg: Frau Corinna Sauerwein und Herr Holm Istas
- Main-Kinzigkreis in Gelnhausen: Herr Roland Buchhold & Herr Claus Bergmann
- Stadt Hanau und Stadtteile in Hanau: Frau Ellen Teberatz-Geisler
- Stadt Offenbach und Stadtteile in Offenbach: Herr Lehmann
Die Denkmalschutzbehörden sind auf Landesebene organisiert. Das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen befindet sich im Schloß Biebrich in Wiesbaden.
Der sehr gut gegliederte Internetauftritt führt Sie schnell zu den Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners. Außerdem finden Sie dort viele Informationen zu Formalitäten, Möglichkeiten der Förderung und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten im Downloadbereich.
http://www.denkmalpflege-hessen.de