In denkmalgeschützten Gebäuden sind für statische Berechnungen auch Ausnahmen erlaubt. Hier finden wir Konstruktionen, die heutigen, statischen Berechnungen nie standhalten würden. Durch ihre Standhaftigkeit, oft über Jahrhunderte, haben sie aber einen empirischen, statischen Nachweis erbracht. Erstaunlicherweise stehen vor allem Fachwerkgebäude oftmals noch trotz massiver Zerstörungen im statischen Gefüge. Selbst in statische Berechnungen nicht einfließende und niemals hierfür eingebaute Bauteile (wie z.B. Ausfachungen und Fensterrahmen) übernehmen manchmal tragende Funktionen. Geringe Deckenhöhen und andere Widrigkeiten bei Umbauarbeiten im Bestand, erfordern oft das absolute Ausreizen von z.B. Holzquerschnitten. Hier sind statische Berechnungen sinnvoll. Darum arbeite ich mit Statikern zusammen, die über eine hohe Kompetenz und Erfahrung im Bestand verfügen.